Porträtshooting, Paarshooting, Familienfotos, Bandshooting, Polterishooting, Dessous/Akt, Shooting mit Haustier etc.
Meine Preise für Shootings sind einfach gestaltet und bergen keine Überraschungen. Du erhältst die Fotos in voller Auflösung und ohne Wasserzeichen, sorgfältig aufbereitet im Jpeg-Format zur uneingeschränkten, privaten Nutzung. Ein Shooting dauert 1 bis 1.5 h (Ausnahme Shooting «Quick»), jede weitere angefangene halbe Stunde wird mit Fr. 100.00 verrechnet. Wegspesen im Umkreis von 10 km ab Rorschach sind inbegriffen. Am meisten Spass und die authentischen Bilder ergeben sich bei einem Shooting draussen in der Natur oder bei euch zu Hause, gerne steht aber auch mein Fotostudio zur Verfügung.
Gutscheine
Du kannst meine Fotoshootings auch verschenken! Gerne gestalte ich dir einen individuellen Gutschein.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt, sofern nicht anderweitig vereinbart, im Ermessen des Fotografen.
2. Die erstellten Fotografien unterliegen dem Urheberrecht. Ohne spezielle Vereinbarung dürfen die Bilder vom Kunden für seine privaten und gewerblichen Zwecke genutzt werden. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu übertragen, dies betrifft sowohl die kostenfreie Weitergabe als auch der Weiterverkauf.
3. RAW-Dateien bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde erhält die Dateien in hochauflösendem Jpeg-Format.
4. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand der Lichtbilder betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
5. Mit der Übergabe der Bilder gilt das vereinbarte Honorar als geschuldet. Erst mit der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde das entsprechende Nutzungsrecht.
6. Der Fotograf kann die Aufnahmen für Eigenwerbung und Internetauftritte nutzen.
7. Dürfen die Bilder nicht zu Werbezwecken verwendet werden, wird ein Zuschlag von 10% auf den Gesamtbetrag des Auftrags erhoben.
8. Bei Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen für eigene Zwecke, sorgt er dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.
9. Veränderungen der Lichtbilder durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage der Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
10. Bei der Nutzung von Fotos für nicht private Zwecke und Veröffentlichung im Internet verlangt der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden (© Michael Huwiler / foto-huwi.ch). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.