Fotoshootings

im Studio und Outdoor

Porträtshooting, Paarshooting, Familienfotos, Bandshooting, Polterishooting, Dessous/Akt, Shooting mit Haustier etc.

Meine Preise für Shoot­ings sind ein­fach gestal­tet und bergen keine Über­raschun­gen. Du erhältst die Fotos in voller Auflö­sung und ohne Wasserze­ichen, sorgfältig auf­bere­it­et im Jpeg-For­mat zur uneingeschränk­ten, pri­vat­en Nutzung. Ein Shoot­ing dauert 1 bis 1.5 h (Aus­nahme Shoot­ing «Quick»), jede weit­ere ange­fan­gene halbe Stunde wird mit Fr. 100.00 ver­rech­net. Wegspe­sen im Umkreis von 10 km ab Rorschach sind inbe­grif­f­en. Am meis­ten Spass und die authen­tis­chen Bilder ergeben sich bei einem Shoot­ing draussen in der Natur oder bei euch zu Hause, gerne ste­ht aber auch mein Foto­stu­dio zur Ver­fü­gung.

QUICK (Kleines Studio-Shooting)

QUICK (Kleines Studio-Shooting)

1 bis 3 Per­so­n­en (nur im Stu­dio, ca. 1/2 h)

CHF 320.00

Einzelperson

Einzelperson

1 Per­son

CHF 480.00

Zu Zweit

Zu Zweit

2 Per­so­n­en

CHF 530.00

Familie

Familie

Bis 3–5 Per­so­n­en

CHF 550.00

Kleingruppe

Kleingruppe

Pro weit­ere Per­son

+ CHF 20.00
(Kinder bis 12 J. + CHF 10.00)

Gruppen

Gruppen

ab 10 Per­so­n­en

auf Anfrage

Gutscheine

Du kannst meine Foto­shoot­ings auch ver­schenken! Gerne gestalte ich dir einen indi­vidu­ellen Gutschein.
Zur Gutscheinbestel­lung…

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Gestal­tung der fotografis­chen Arbeit liegt, sofern nicht ander­weit­ig vere­in­bart, im Ermessen des Fotografen.

2. Die erstell­ten Fotografien unter­liegen dem Urhe­ber­recht. Ohne spezielle Vere­in­barung dür­fen die Bilder vom Kun­den für seine pri­vat­en und gewerblichen Zwecke genutzt wer­den. Es ist dem Kun­den nicht erlaubt, Drit­ten das Recht auf Ver­wen­dung der fotografis­chen Arbeit zu über­tra­gen, dies bet­rifft sowohl die kosten­freie Weit­er­gabe als auch der Weit­er­verkauf.

3. RAW-Dateien bleiben im Eigen­tum des Fotografen. Der Kunde erhält die Dateien in hochau­flösen­dem Jpeg-For­mat.

4. Rekla­ma­tio­nen, die Inhalt, Qual­ität oder Zus­tand der Licht­bilder betr­e­f­fen, sind inner­halb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Andern­falls gilt das Bild­ma­te­r­i­al als genehmigt.

5. Mit der Über­gabe der Bilder gilt das vere­in­barte Hon­o­rar als geschuldet. Erst mit der voll­ständi­gen Bezahlung erhält der Kunde das entsprechende Nutzungsrecht.

6. Der Fotograf kann die Auf­nah­men für Eigen­wer­bung und Inter­ne­tauftritte nutzen.

7. Dür­fen die Bilder nicht zu Wer­bezweck­en ver­wen­det wer­den, wird ein Zuschlag von 10% auf den Gesamt­be­trag des Auf­trags erhoben.

8. Bei Ver­wen­dung der Auf­nah­men durch den Fotografen für eigene Zwecke, sorgt er dafür, dass durch Abbil­dung von Per­so­n­en, Sachen oder Orten keine Rechte Drit­ter ver­let­zt wer­den.

9. Verän­derun­gen der Licht­bilder durch analoges oder dig­i­tales Com­pos­ing bzw. Mon­tage der Her­stel­lung eines neuen urhe­ber­rechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlich­er Zus­tim­mung des Fotografen ges­tat­tet.

10. Bei der Nutzung von Fotos für nicht pri­vate Zwecke und Veröf­fentlichung im Inter­net ver­langt der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes genan­nt zu wer­den (© Michael Huwiler / foto-huwi.ch). Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schaden­er­satz.